Mit Ihren Bewerbungsunterlagen erzeugen Sie einen nachhaltigen Eindruck bei Ihrem potenziellen Arbeitgeber. Sie entscheiden mit Ihrer „Bewerbungs-Inszenierung“ darüber, ob Sie bei der Zielperson Interesse und Sympathie für sich mobilisieren können. Gelingt das, rücken fachliche Kriterien in ein anderes Licht. Denn: Bei nahezu vergleichbaren Qualifikationen zählt allein der persönliche Eindruck.
 
Nur eine qualifizierte Bewerbung, die auf den ersten Blick visuell, ästhetisch, emotional und fachlich überzeugt, führt im zweiten Schritt zum Vorstellungsgespräch!

  1. Konzipieren Sie für jede Stellenausschreibung immer eine individuelle Bewerbung, die genau auf Anforderungsprofil, Unternehmen und die jeweilige Zielperson abgestimmt ist.
  2. Beeindrucken Sie mit einem attraktiven Design, das konsequent in allen Bestandteilen der Bewerbung umgesetzt wird: Deckblatt (ggf. mit Unternehmenslogo und Ansprechpartner), Anschreiben, Lebenslauf.
  3. Präsentieren Sie sich im Anschreiben durch die systematische Vermarktung Ihrer spezifischen Vorteile (Kompetenzen, Motivation, Persönlichkeit, jobaffine außerberufliche Interessen)
  4. Vermitteln Sie im Anschreiben Ihre Begeisterung für das Unternehmen und binden Sie den Leser emotional ein, indem Sie auf ein fachliches Detail aus dessen aktuellen Angeboten, Projekten eingehen.
  5. Überzeugen Sie mit knappen, präzisen Ausführungen und vermeiden Sie Einzelheiten, weitere Engagements, die von Ihrer Kernkompetenz ablenken bzw. irritieren.
  6. Priorisieren Sie Ihre Referenzen, Erfahrungen und Erfolge in Ihrem Lebenslauf entsprechend der Anforderungen des Unternehmens (die aktuellsten Stationen zuerst, wichtige Stationen ausführlicher darstellen, unwichtige kürzen oder streichen).
  7. Belegen Sie Ihre im Anschreiben dargestellte Kompetenz mit realisierten Projekterfolgen im Lebenslauf oder Arbeitsproben.
  8. Reichen Sie die Unterlagen stets auf dem gewünschten Wege ein (Onlineformular, E-Mail oder Postweg).
  9. Rufen Sie ruhig nach 10 Tagen an und erkundigen sich über den Stand des Verfahren; erläutern Sie ggf. noch Mal in drei Sätzen Ihre außerordentliche Eignung.
  10. Halten Sie auch nach einer Absage stillvollen Kontakt, die zweite Chance kommt viel häufiger als angenommen.